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Einfach das Eintrittsformular ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle weiterleiten. Wichtig ist die Einzugsermächtigung, ohne deren Einverständnis eine Aufnahme lt. Satzung nicht möglich ist.
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Das Eintrittsformular ist in der Geschäftsstelle, bei allen Übungsleitern und als PDF-Download erhältlich. Hierzu benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie kostenlos herunterladen können.
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Für die Dauer Ihres Wehr/Zivildienstes sind Sie beitragsfrei. Hierzu bitte eine Kopie Ihres Einberufungsbescheides an die Geschäftsstelle weiterleiten. Nach Ablauf des Dienstes wird die normale Beitragszahlung wieder aktiv.
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Wenn Sie im Moment keinen aktiven Sport mehr im Verein betreiben, können Sie einen Antrag auf passive Mitgliedschaft stellen. Dieser muss in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle gehen. Eine Abänderung auf aktive Mitgliedschaft kann natürlich jederzeit wieder erfolgen. Bei Neueintritten kann dieser Antrag zusammen mit dem Eintrittsformular gestellt werden.
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Die Kündigung muss fristgerecht in schriftlicher Form erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Quartal, d. h. die Kündigungen müssen jeweils bis zum 28.02. / 31.05. / 31.08. / 30.11. in der Geschäftsstelle vorliegen, um zum jeweiligen Quartalsende 31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12. wirksam zu werden.
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